Die DGUV sowie das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung (DGUV V1 §4, DGUV V1 §2, ArbSchG §12, BetrSichV §12) verpflichten den Arbeitgeber dazu, seine Arbeitnehmer einmal jährlich zu unterweisen.
Inhalt: Aufgaben der verschiedenen Organisationen, Erste Hilfe im Betrieb, Persönliche Schutzausrüstung, Hinweisschilder, Gefahrstoffzeichen usw.
Der Inhalt der jährlichen Unterweisung kann folgende Themen beinhalten:
- Aufgaben der verschiedenen Organisationen und Personen
- Betriebsanweisung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Hinweisschilder
- Gefahrstoffzeichen
- Sammelstelle / Sammelplatz
- Erste Hilfe im Betrieb
- Notrufnummern und die fünf W’s des Notrufs
- Brandschutzzeichen
- Feuerlöscher richtig benutzen
- Defibrillator
- Jährliche Unterweisung nach der DGUV V 1 § 4
- Abschließende Prüfung mit Erhalt eines Zertifikats
- Betriebliche Jahresunterweisung
- Betriebliche Jahresunterweisung – Prüfung
- Alle Themen müssen abgeschlossen werden
- Sie erhalten ein Zertifikat mit der Gültigkeit für 1 Jahr
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